§1 Geltung der Bedingungen

(1)  Der Geschäftsbereich Internet der RMS-systems Datenverarbeitungs GmbH (im folgenden RMS) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

(2)  Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind durch Individualvereinbarungen möglich.

(3)  Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von RMS, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren. Diese werden erst 8 Werktage ab Zugang bei der RMS wirksam, sofern nicht die RMS dieser Nebenabrede oder Zusicherung bis dahin widerspricht.

§2 Zustandekommen des Vertrages

(1)  Der Vertrag über die Nutzung von RMS-Dienste kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch RMS zustande. RMS kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

(2)  Soweit RMS sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von RMS kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

§3 Kündigung

(1)  Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden jeweils für mindestens 1 Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.

(2)  Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss an RMS – mindestens 1/3 der Zeit einer Nutzungsperiode – vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben gehen.

(3)  Sofern keine Kündigung – mindestens 1/3 Zeit einer Nutzungsperiode – vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Nutzungsperiode

(4)  Nach Vertragsende ist die RMS berechtigt, den Speicherplatz, der dem Benutzer gewährt wurde, zu löschen.

§4 Leistungsumfang und Preisänderungen

(1)  RMS ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Nutzungsvertrag beigefügten Anlage(n).

(2)  Soweit RMS entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit Vorankündigung eingestellt oder geändert werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

(3)  Preisänderungen sind jeweils zu Beginn einer Nutzungsperiode möglich. Diese wird rechtzeitig angekündigt.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1)  Der Kunde ist verpflichtet, die RMS-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,

(a) RMS innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
(b) RMS unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten;
(c) Der Kunde sichert ausdrücklich zu, die Zugriffsmöglichkeiten auf die RMS-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

Insbesondere sind verboten:
(d) Beeinträchtigung der freien Meinungsäußerung anderer, der Privatsphäre
(e) der Vertraulichkeit gewisser Informationen, der Sicherheitsvorkehrungen der EDV-Systeme und aller illegalen Handlungen im Allgemeinen.
(f) dass alle ins Datennetz gesetzten Websites und gespeicherten Dokumente den deutschen Gesetzen entsprechen.
(g) dass keine „Links“ gesetzt werden, die auf gesetzeswidrige Websites verweisen.
(h) dass er zur Benutzung seiner „Domain“ alleine berechtigt ist.
(i) dass er die Etikette und die Politik der gebotenen Verhaltensweisen beachtet. Bei Verstöße gegen (a – c) ist die RMS berechtigt, den Benutzer sofort von einzelnen oder allen Diensten auszuschließen. Der Benutzer verpflichtet sich zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung an die RMS, wenn Ansprüche Dritter aus der Verletzung obiger Zusicherungen gegen die RMS geltend gemacht werden.

(2)  die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am RMS-Netz erforderlich sein sollten.

(3)  anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen; (regelmäßige Sicherungskopien, Verschlüsselung vertraulicher Nachrichten etc.)

(4)  RMS erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

(5) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die RMS durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;

(6) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen;

(7) RMS entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

(8) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (b) und (c) genannten Pflichten, ist RMS sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(9) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§6 Nutzung durch Dritte

(1) Der Benutzer ist verpflichtet, die Geheimhaltung seines Passwortes zu wahren und Unbefugten die Nutzung zu verwehren.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

(4) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der RMS- Dienste durch Dritte entstanden sind.

(5) Bei Nutzung durch Dritte die nicht schriftlich genehmigt sind oder erschlichen werden ist eine Abstandssumme von 25.000,00 € sofort fällig und zieht die sofortige fristlose Kündigung nach sich. Es wird zudem strafrechtlich Anzeige erstattet und der entgangene Umsatz nachgefordert.

(6) RMS behält sich vor, bei Traffic in Form von illegalen Downloads oder allgemeinem Missbrauch des Netzes die Geschwindigkeit zu drosseln oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) RMS stellt dem Kunden die im Grundvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, der Transfer jeweils zu Beginn des Folgemonats.

(2) Die vereinbarten Entgelte sind monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.

(4) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von RMS sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf RMS Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem- Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

(5) RMS wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und – soweit verfügbar – in elektronischer Form zukommen lassen.

(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

§8 Zahlungsverzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht,

(1) Ansprüche gegen RMS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die RMS die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Post, Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von RMS oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten – hat RMS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen RMS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von RMS liegenden Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn RMS oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Aus- fallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§9 Zahlungsverzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist RMS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass RMS eine höhere Zinslast nachweist.

(2) RMS kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 1 Monat erstreckt und RMS gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.

(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt RMS vorbehalten. Bei unberechtigtem Widerspruch eines Bankeinzuges erhebt RMS eine Aufwandspauschale von 15 €.

§10 Verfügbarkeit der Dienste, Leistungsverzögerung und der Unterbrechungen

(1) RMS bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestens möglich angekündigt. RMS wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

(2) RMS unterhält eine Hotline, die telefonisch oder via Electronic-Mail erreicht werden kann. Die Hotline ist werktags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von Nachrichten eingesetzt. Die entsprechenden Ansprechstellen für den Kunden sind in § 14 und im Grundvertrag festgehalten.

(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn (a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die RMS Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, (b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von RMS liegenden Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn RMS oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§11 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die RMS unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass RMS seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich RMS Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist RMS berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

(4) RMS steht dafür ein, dass alle Personen, die von RMS mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen Datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der RMS-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.

(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§12 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber RMS wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fährlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

(2) RMS haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen RMS- Leistungen unterbleiben. RMS haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.

(3) RMS haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die (a) durch die Inanspruchnahme von RMS Diensten, (b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch RMS, (c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch RMS, (d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens RMS, (e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch RMS nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung der RMS, für den Kunden nachweislich entstandenen Schaden, auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.

(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die RMS oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der RMS-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§13 Zusätzliche Bestimmungen

(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne RMS- Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der RMS (a) Produktlieferungen für kaufmännisch/-gewerbliche Besteller, (b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten, (c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.

(2) Unter sonstige Aufträge fallen (a) Hardware-Lieferungen (b) Software-Lieferungen (c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des § 4 beschriebenen Leistungsumfanges.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Schwabach, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der RMS.

(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

RMS-systems Datenverarbeitungs GmbH
Wildbirnenweg 17
91126 Schwabach
Telefon: +49-9122-9921-0

Fax: +49-9122-9921-5
E-Mail: info@rms-online.de

(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der RMS-Kunden gebunden.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.